(18.09.2015) Drei bedeutsame Resolutionen durch Deutsche UNESCO-Kommission verabschiedet:
- UN-Bildungsagenda 2030,
- Transatlantisches Freihandelsabkommen
- Schutz des Welterbes
Die Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) fasste am 18. September 2015 Beschlüsse zur
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Umsetzung der UN-Bildungsziele 2030 in Deutschland,
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zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und zum
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Schutz gefährdeter Welterbestätten.
Die Deutsche UNESCO-Kommission ist Deutschlands Mittlerorganisation für multilaterale Politik in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Sie hat 114 Mitglieder, darunter Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreter der Bundesregierung und der Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder sowie Vertreter von Fachinstitutionen und ausgewählte Experten.
In der Resolution Resolution "Umsetzung der UN-Bildungsziele 2030 in Deutschland" fordert die Deutsche UNESCO-Kommission von der Bundesregierung und den Ländern, ehrgeizige Ziele zur nationalen Umsetzung der globalen Bildungsagenda bis 2030 festzulegen und das Monitoring sicherzustellen. Das Erreichen hoher Bildungsqualität, die Umsetzung von Inklusion, der Abbau von Ungleichheiten sowie die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung müssen dabei zentral sein, so die Resolution. Die Vereinten Nationen werden Ende September Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDGs) verabschieden. Bestandteil der SDGs ist eine globale Bildungsagenda, die auch in Deutschland umgesetzt werden muss. Deutschland ist das erste Land, das sich mit der nationalen Umsetzung der Globalen Bildungsagenda detailliert beschäftigt.
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Erfreulicher Weise weist die Deutsche UNESCO-Kommission darauf hin, dass bei der Umsetzung der globalen Bildungsagenda ein
umfassendes Verständnis von Bildung zugrunde zu legen ist. Querverbindungen des Bildungsbereichs zu anderen Bereichen müssen berücksichtigt werden. Dies gilt
insbesondere für die Verzahnung von Bildungs-, Familien- und Integrationspolitik sowie für die Verbindung zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem, wie sie vor allem in der beruflichen
Bildung deutlich wird.
In allen Bereichen gilt es, die Situation von Flüchtlingen zu berücksichtigen.
In der Resolution zum Transatlantischen Freihandelsabkommen fordert die Deutsche UNESCO-Kommission, rechtlich wirksame Schutzmechanismen für die Informations- und Meinungsvielfalt, den Medienpluralismus und die kulturelle Vielfalt im Vertragstext festzuschreiben. Wichtig ist dabei, dass die Schutzmechanismen unabhängig von genutzten technologischen Verbreitungskanälen gelten. Die Verhandlungen des Transatlantischen Freihandelsabkommens treten in die entscheidende letzte Phase ein. Die DUK setzt sich darin für eine konsequente Berücksichtigung der völkerrechtlichen Vorgaben des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ein.
In der Resolution "UNESCO-Welterbe schützen" verurteilt die Deutsche UNESCO-Kommission die Zerstörung bedeutender Kulturstätten der Menschheit durch die terroristische Organisation "Islamischer Staat". Sie ruft dazu auf, sich vehement gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern aus geplünderten Stätten einzusetzen. Die DUK begrüßt deshalb die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes in Deutschland. Wer in Zukunft Antiken nach Deutschland einführt, braucht demnach eine gültige Ausfuhrerlaubnis des jeweiligen Herkunftslandes. Die DUK betont, dass diese Änderung den Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit erheblich verbessern wird.
Zum Wortlaut der Resolutionen:
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